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   BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71   

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https://dejure.org/1974,623
BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71 (https://dejure.org/1974,623)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1974 - VI R 64/71 (https://dejure.org/1974,623)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1974 - VI R 64/71 (https://dejure.org/1974,623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Entlohnung - Zeitraum - Dauer - Veranlagungszeitraum - Nachträgliche Einkünfte - Verteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 408
  • NJW 1975, 1672
  • DB 1975, 530
  • BStBl II 1975, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67

    Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu

    Auszug aus BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71
    Dadurch soll erreicht werden, daß die steuerliche Belastung bei Einkünften, die dem Steuerpflichtigen für eine mehrjährige Tätigkeit zufließen, möglichst nicht höher ist, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Anteil zugeflossen wäre, allerdings mit der Einschränkung, daß die Verteilung höchstens auf drei Jahre zulässig ist (vgl. Urteile des Senats vom 8. März 1957 VI 32/56 U, BFHE 64, 496, BStBl III 1957, 185; vom 11. Juni 1970 VI R 338/67, BFHE 99, 306, BStBl II 1970, 639).
  • BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68

    Anwendung der Vergünstigung - Nichtselbständige Arbeit - Zusammengeballte

    Auszug aus BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71
    Der Senat hat gegen diese Auslegung des § 34 Abs. 3 EStG keine Bedenken (vgl. auch Urteil vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802); denn es ist nicht ersichtlich, nach welchen Gesichtspunkten, die die Besonderheit aller denkbaren Fälle einschließen müßten, eine bestimmte Auswahl der drei Veranlagungszeiträume vorgenommen werden sollte.
  • BFH, 08.03.1957 - VI 32/56 U

    Anwendbarkeit von Vorschriften aus dem Einkommensteuergesetz auch auf das

    Auszug aus BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71
    Dadurch soll erreicht werden, daß die steuerliche Belastung bei Einkünften, die dem Steuerpflichtigen für eine mehrjährige Tätigkeit zufließen, möglichst nicht höher ist, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Anteil zugeflossen wäre, allerdings mit der Einschränkung, daß die Verteilung höchstens auf drei Jahre zulässig ist (vgl. Urteile des Senats vom 8. März 1957 VI 32/56 U, BFHE 64, 496, BStBl III 1957, 185; vom 11. Juni 1970 VI R 338/67, BFHE 99, 306, BStBl II 1970, 639).
  • BFH, 03.07.1987 - VI R 182/85

    Verteilung der Einkünfte gemäß § 34 Abs. 3 EStG auf mehrere Jahre (entgegen

    An die von der Finanzverwaltung in Abschn. 200 Abs. 1 Satz 10 EStR angeordnete Begrenzung auf die letzten zehn Jahre einschließlich des Kalenderjahrs des Zuflusses ist er dabei nicht gebunden (Anschluß an das BFH-Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 408, BStBl II 1975, 328).

    Wie der BFH im Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71 (BFHE 114, 408, BStBl II 1975, 328) entschieden hat, ist der Steuerpflichtige in der Auswahl der Veranlagungszeiträume, auf die er die nachträglichen Einkünfte verteilt haben möchte, frei.

    Das Urteil in BFHE 114, 408, BStBl II 1975, 328 betraf das Streitjahr 1966.

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 48/82

    Steuerliches Wahlrecht - Einkommensteuerfestsetzung - Bestandskraft - Änderung

    Jedoch hat der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG in dem dort näher bezeichneten Umfang ein Wahlrecht, auf welche Jahre er die Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG verteilt haben will (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 408, BStBl II 1975, 328).
  • BFH, 03.07.1987 - VI R 43/86

    Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Anlaß eines Geschäftsjubiläums: Verteilung auf

    Die uneingeschränkte Verteilbarkeit habe der BFH im Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71 (BFHE 114, 408, BStBl II 1975, 328) aber für zutreffend erachtet.
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73

    Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 22. November 1974 VI R 64/71, BFHE 114, 404) bezweckt § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG, die Tarifprogression bei zusammengeballten Entlohnungen für die Tätigkeit mehrerer Jahre auszuschalten.
  • FG Brandenburg, 15.07.1999 - 4 K 1327/98

    Voraussetzungen der Unbilligkeit einer Steuerfestsetzung; Voraussetzung des

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